Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bodenform AG
1. Grundlagen / Allgemeines
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle Werke, Lieferungen, Verkäufe und Leistungen der Bodenform AG anwendbar.
Die AGB sind Bestandteil der Verträge zwischen dem Besteller und der Bodenform AG. Sie gelangen auch dann zur Anwendung, wenn im Einzelfall nicht explizit auf die AGB Bezug genommen wird. Es wird angenommen, dass der Besteller von den Bedingungen Kenntnis erhalten und sie akzeptiert hat.
Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
1.2. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit nicht anders vereinbart, sind mittels elektronischer Mittel übertragene oder festgehaltene Texte der Schriftform gleichgestellt.
Des Weiteren gelten die allgemeinen Merkblätter der Interessengemeinschaft Schweizer Parkettmarkt (ISP), sowie alle dem jeweiligen Auftrag entsprechenden SIA-Normen. Insbesondere die SIA-Normen 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten), 251 (Schwimmende Estriche im Innenbereich), 253 (Bodenbeläge aus Linoleum, Kunststoff, Gummi, Kork, Textilien und Holz) und 118/253 (Allgemeine Bedingungen für Bodenbeläge aus Linoleum, Kunststoff, Gummi, Kork, Textilien und Holz – Vertragsbedingungen zur SIA-Norm 253) kommen zur Anwendung.
2. Offerten
2.1. Schriftliche Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Danach übernimmt die Bodenform AG keine Gewähr für Preise und behält sich vor, allfällige Änderungen oder Aufschläge neu zu offerieren.
2.2. Bestandteile der Offerten bilden die Bestellerangaben, sowie das Parkett ABC (ISP), welche zu jeder schriftlichen Offerte der Bodenform AG abgegeben werden.
3. Muster
3.1. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster, d.h. die Eigenschaften dieser Muster werden, vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Zusicherung der Bodenform AG, nicht zugesichert.
4. Preise
4.1. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vermerkt, gelten die aufgeführten Preise in CHF für branchenübliche Mengeneinheiten.
4.2. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Irrtümliche Angaben und Druck- oder Tippfehler bleiben vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden sämtliche Rechnungen in CHF mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ausgestellt. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrags auf dem Bankkonto der Bodenform AG.Nach Ablauf der 30-tägigen Frist befindet sich der Besteller im Verzug und es ist ein Verzugszins von 5% geschuldet. Gerät der Besteller in Verzug, so werden sämtliche noch offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ebenfalls sofort zur Zahlung fällig.
5.2. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 40.00 verrechnet.
5.3. Die Berufung auf Mängel und nicht abgenommene Werke entbindet nicht von den Zahlungsverpflichtungen.
6. Regiearbeiten
6.1. Sollten während der Ausführungsphase Mehrleistungen ausgeführt werden müssen, verrechnet die Bodenform AG diese in Regie. Die Regiearbeiten werden dem Besteller/Bauleiter mündlich und auf Verlangen schriftlich mitgeteilt. Der Besteller/Bauleiter ist verpflichtet, den schriftlichen Regierapport umgehend zu unterzeichnen/bestätigen.
7. Abmahnungen
7.1. Kann das Parkett im Objekt nicht gemäss den Regeln der Baukunde verlegt werden, behält sich die Bodenform AG das Recht vor, den Besteller/Bauleiter wegen der betroffenen Bauteile abzumahnen.
7.2. Abmahnungen werden dem Besteller/Bauleiter immer schriftlich zugestellt. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Besteller/Bauleitung werden die Arbeiten im betreffenden Objekt weiter ausgeführt.
7.3. Für abgemahnte Bauteile kann die Bodenform AG nicht zur Haftung gezogen werden.
8. Pläne / Ausmasse
8.1. Werden der Bodenform AG nicht mindestens 8 Wochen vor Start der Parkettarbeiten die Pläne im Massstab 1:50 oder 1:100 elektronisch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, behält sich die Bodenform AG das Recht vor, die Aufwendungen für Ausmasse auf der Baustelle zusätzlich zu verrechnen.
9. Planung / Ausführung der Arbeiten
9.1. Zur Gewährleistung einer einwandfreien Ausführung müssen Starttermine mindestens 4 Wochen vor Beginn bekannt gegeben werden. Bei terminlichen Verschiebungen behält sich die Bodenform AG vor, allfällige neue Termine abzulehnen. Bei Material, welches mehr als 4 Wochen Lieferfrist aufweist, informiert die Bodenform AG die Bauleitung entsprechend.
10. Gewährleistung
10.1. Werden bei der Abnahme des Bauwerks nachträglich Mängel festgestellt, müssen diese schriftlich der Bodenform AG gemäss den Fristen der SIA-Norm 118 gemeldet werden. Gemäss der SIA-Norm 118 hat die Bodenform AG zwingend das Nachbesserungsrecht.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Schadenersatzansprüche gegen die Bodenform AG sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11.2. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und/oder Schadenersatz infolge Ausführungsverspätungen werden im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
12. Datenschutz
12.1 Die Datenschutzerklärung der Bodenform AG ist Bestandteil der vorliegenden AGB. Diese ist auf der Webseite der Bodenform AG abrufbar.
13. Gerichtsstand
13.1. Falls Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, wird der Gerichtsstand Schindellegi als ausschliesslicher Gerichtsstand festgelegt.
14. Anwendbares Recht
14.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterstehen in jedem Fall schweizerischem Recht.
Schindellegi, Juni 2024